Zusatzinformationen zu Jahresabschlüssen
Ein Jahresabschluss sowie sämtliche dazu gehörende Dokumente (Belege, Inventar, Lageberichte etc.) muss ein Unternehmer ab Erstellung für mindestens sieben Jahre aufbewahren. Es gibt unterschiedliche Unternehmensformen, für die rechtlich verankert ist, dass sie einen Jahresabschluss zu erbringen haben:
GmbH, AG, SE etc. / GmbH & Co KG etc.
Wenn sie bestimmte Größenmerkmale übersteigen.
Wenn sie bestimmte Größenmerkmale übersteigen.
Gemäß Sondergesetzen